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   ArbG Freiburg, 16.08.2011 - 5 Ca 39/11   

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ArbG Freiburg, 16.08.2011 - 5 Ca 39/11 (https://dejure.org/2011,61109)
ArbG Freiburg, Entscheidung vom 16.08.2011 - 5 Ca 39/11 (https://dejure.org/2011,61109)
ArbG Freiburg, Entscheidung vom 16. August 2011 - 5 Ca 39/11 (https://dejure.org/2011,61109)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 71/07

    Antrag auf Rentenauskunft bei der VBL - Arbeitgeberpflichten

    Auszug aus ArbG Freiburg, 16.08.2011 - 5 Ca 39/11
    Nach der Rechtsprechung des BAG hat auch im Arbeitsverhältnis jeder Vertragspartner grundsätzlich selbst für die Wahrnehmung seiner Interessen zu sorgen (vgl. BAG 16.11.2005 - 7 AZR 86/05 - NZA 2006, 535 - 539; 14.01.2009 - 3 AZR 71/07 - AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG; BAG 12.12.2002 - 8 AZR 497/01 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB).

    Hinweis- und Aufklärungspflichten können sich allerdings aus den Umständen des Einzelfalls nach Durchführung einer Interessenabwägung ergeben (14.01.2009 - 3 AZR 71/07 - AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG; BAG 12.12.2002 - 8 AZR 497/01 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB).

    In der Regel ist anzunehmen, dass sich der Arbeitnehmer "aufklärungsrichtig" verhält, also seine Interessen in vernünftiger Weise wahrgenommen hätte (vgl. BAG 14.01.2009 - 3 AZR 71/07 AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG).

  • BAG, 30.09.2015 - 10 AZR 251/14

    Soziale Ansprechpartner - Rechtsnatur - Beendigung

    Auszug aus ArbG Freiburg, 16.08.2011 - 5 Ca 39/11
    Nach der Rechtsprechung des BAG hat auch im Arbeitsverhältnis jeder Vertragspartner grundsätzlich selbst für die Wahrnehmung seiner Interessen zu sorgen (vgl. BAG 16.11.2005 - 7 AZR 86/05 - NZA 2006, 535 - 539; 14.01.2009 - 3 AZR 71/07 - AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG; BAG 12.12.2002 - 8 AZR 497/01 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB).

    Hinweis- und Aufklärungspflichten können sich allerdings aus den Umständen des Einzelfalls nach Durchführung einer Interessenabwägung ergeben (14.01.2009 - 3 AZR 71/07 - AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG; BAG 12.12.2002 - 8 AZR 497/01 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB).

    Maßgeblich für Umfang und Grenzen einer solchen Aufklärungspflicht sind die erkennbaren Informationsbedürfnisse des Arbeitnehmers einerseits und die Beratungsmöglichkeiten des Arbeitgebers andererseits (vgl. BAG 16.11.2005 - 7 AZR 86/05 - NZA 2006, 535 - 539; BAG 12.12.2002 - 8 AZR 497/01 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB).

  • BAG, 12.12.2002 - 8 AZR 497/01

    Schadensersatz wegen unterlassener Aufklärung über höhere Übergangsversorgung -

    Auszug aus ArbG Freiburg, 16.08.2011 - 5 Ca 39/11
    Nach der Rechtsprechung des BAG hat auch im Arbeitsverhältnis jeder Vertragspartner grundsätzlich selbst für die Wahrnehmung seiner Interessen zu sorgen (vgl. BAG 16.11.2005 - 7 AZR 86/05 - NZA 2006, 535 - 539; 14.01.2009 - 3 AZR 71/07 - AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG; BAG 12.12.2002 - 8 AZR 497/01 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB).

    Hinweis- und Aufklärungspflichten können sich allerdings aus den Umständen des Einzelfalls nach Durchführung einer Interessenabwägung ergeben (14.01.2009 - 3 AZR 71/07 - AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG; BAG 12.12.2002 - 8 AZR 497/01 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB).

    Maßgeblich für Umfang und Grenzen einer solchen Aufklärungspflicht sind die erkennbaren Informationsbedürfnisse des Arbeitnehmers einerseits und die Beratungsmöglichkeiten des Arbeitgebers andererseits (vgl. BAG 16.11.2005 - 7 AZR 86/05 - NZA 2006, 535 - 539; BAG 12.12.2002 - 8 AZR 497/01 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB).

  • BAG, 16.11.2005 - 7 AZR 86/05

    Befristung - Altersteilzeit - Schadensersatz wegen unterlassener Aufklärung über

    Auszug aus ArbG Freiburg, 16.08.2011 - 5 Ca 39/11
    Nach der Rechtsprechung des BAG hat auch im Arbeitsverhältnis jeder Vertragspartner grundsätzlich selbst für die Wahrnehmung seiner Interessen zu sorgen (vgl. BAG 16.11.2005 - 7 AZR 86/05 - NZA 2006, 535 - 539; 14.01.2009 - 3 AZR 71/07 - AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG; BAG 12.12.2002 - 8 AZR 497/01 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB).

    Maßgeblich für Umfang und Grenzen einer solchen Aufklärungspflicht sind die erkennbaren Informationsbedürfnisse des Arbeitnehmers einerseits und die Beratungsmöglichkeiten des Arbeitgebers andererseits (vgl. BAG 16.11.2005 - 7 AZR 86/05 - NZA 2006, 535 - 539; BAG 12.12.2002 - 8 AZR 497/01 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB).

  • BAG, 17.12.1991 - 3 AZR 44/91

    Versorgungsschaden wegen unterlassener Aufklärung

    Auszug aus ArbG Freiburg, 16.08.2011 - 5 Ca 39/11
    Die Klägerin kann sich zur Begründung einer solchen Hinweis- und Aufklärungspflicht auch nicht mit Erfolg auf BAG 17.12.1991 - 3 AZR 44/91 - NZA 1992, 973 - 974 berufen.

    Nach der Rechtsprechung des BAG ist zwar grundsätzlich davon auszugehen, dass kein Arbeitnehmer sich rentenschädigend verhält (BAG 17.12.1991 - 3 AZR 44/91 - NZA 1992, 973 - 974).

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